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Hessischer-Pool-Billard-Verband von 1975 e.V.
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Internet-Ordnung Drucken E-Mail

Internetordnung des HPBV zum runterladen, oder siehe Downloads

Internet-Ordnung des Hessischen Pool-Billard-Verbandes

Präambel
Die Homepage des HPBV ist das offizielle Kommunikationsmedium des Verbandes und seiner Mitglieder 

Zweck
Schnelle und kostengünstige Verteilung von Nachrichten und Daten, deren Inhalt dazu dient, den Zweck und die Aufgaben des HPBV, seiner Mitglieder und Organe zu erfüllen.Ergebnismeldungen der Vereine und Beantragungen von Spielverlegungen über den
„Liga-Manager“ des HPBV innerhalb des sportlichen Bereiches (Ligaspieltagen, Turnieren,...) und deren Verarbeitung und Veröffentlichung zu Tabellen und Ranglisten.
Kommunikation zwischen Verband und Vereinen Bereitstellung von jederzeit abrufbaren Dateien, wie z. B. Rechtsordnungen des HPBV, Spiel- und Terminplänen, Mannschaftspässen usw. 

Zugangsberechtigung
Zur Homepage hat jeder Zugang.Zum „Login“-Bereich (Ergebnismeldung, Vereinslisten,...) und zum Verbandsverwaltungstool haben die Mitgliedsvereine Zugangsrecht über ihren Account, welcher vom Verband eingerichtet wird (separate Zugänge).Zusätzlich wird jedem Verein und jedem Präsidiumsmitglied ein E- Mail-Konto zur Verfügung gestellt. Der E-Mail-Account hat einen maximalen Speicher von 30 MB je Account.Mit dem Ende der Mitgliedschaft im HPBV bzw. mit Ausscheiden eines Präsidiumsmitgliedes aus dem Präsidium des HPBV erlischt die Zugangsberechtigung.Die Zugangsdaten sind streng vertraulich und dürfen auf keinen Fall an Dritte weitergegeben werden. Bei Wechsel der Personen, die Zugang zum „Login“-Bereich haben, muss auch ein neues Passwort beantragt werden.Sollte ein Passwort verloren gehen, so muss dieses bei der Geschäftsstelle schriftlich neu beantragt werden.Erforderliche Passwörter werden der Geschäftsstelle des Vereines zugestellt.  

Allgemeine Verpflichtungen
Die Kommunikation zwischen Verband und Vereinen erfolgt ausschließlich über die Domäne des HPBV.Versenden von E-Mails von den HPBV-Mail-Accounts mit beleidigendem oder das Geschlecht, die Rasse oder die Religion einer Person herabsetzenden Inhaltes sind untersagt.Versenden von Mails mit Verbandsschädigenden Inhalten werden gemäß §17 der Satzung des HPBV entsprechend geahndet und vom HPBV-Admin unverzüglich gelöscht. 

Verpflichtung der Vereine
Die Vereine sind für den Abruf der Mail-Accounts selbst verantwortlich.Da Benachrichtigungen durch den HPBV (und dessen Ressortleiter) auch kurzfristig erfolgen können, ist ein regelmäßiges und in kurzen Zeitabständen erfolgendes Abrufen notwendig.E-Mails, die älter als sechs Wochen sind, werden auf dem Server gelöscht, gelten aber als zugestellt.Der Verein trägt die Verantwortung für den Inhalt aller von seinem E-Mail-Account versandten Mails. 

Verstöße gegen die Ordnung
Verstöße gegen die Ordnung werden gemäß §17 der Satzung des HPBV geahndet. 

Pflege
Der HPBV ist für die Aktualisierung, regelmäßige Pflege und die Einstellung von Daten zuständig.Diese Internet-Ordnung ersetzt alle vorangegangenen Internet-Ordnungen und tritt ab dem 21.11.2010 in Kraft. 
Weiterstadt, 21. November 2010
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 10. Juni 2011 )
 
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