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STO HPBV zum runterladen
Sport- und Turnier-Ordnung des Hessischen Pool-Billard Verbandes e. V.
Inhaltsverzeichnis:
Kapitel 1 Allgemeines
(Altersklassen, etc.)
Kapitel 2 Richtlinien für den Sport- und Spielbetrieb
(Regeln, Material, Kleidung, Raum, Verhalten, etc.)
Kapitel 3 Spielberechtigung
(Vorrausetzungen, etc.)
Kapitel 4 Vereinswechsel, Abmeldung, Ummeldung
(Freigabebescheinigungen, Sperrfristen, etc.)
Kapitel 5 Spielbetrieb
(Spielbeginn, Begrüßung, Aufstellung, etc.)
Kapitel 6 Spielberichte
(Eintragungen, Vorkommnisse, Unterschriften, etc.)
Kapitel 7 Abmeldung, Nichtantreten
(Disqualifikation, Karenzzeiten, etc.)
Kapitel 8 Spieltermine
(Spielverlegungen, Heimrechttausch, etc.)
Kapitel 9 Auswahlspiel
(Auswahlmannschaften und -spiele, etc.)
Kapitel 10 Besondere Bestimmungen für Jugendliche
(Jugendschutzbestimmungen, etc.)
Kapitel 11 Wettkampfbestimmungen
(Meldungen, Rangliste, Leistungsklasse, etc.)
Kapitel 12 Schiedsrichter
(Richtlinien, Tätigkeiten, Oberschiedsrichter, etc.)
Kapitel 13 Turnierbestimmungen
(Definition, Genehmigung, Startgelder, etc.)
Kapitel 14 Strafbestimmungen, Bußgeldkatalog
(Kosten für Verstöße, Abmeldungen, Nichtantreten, etc.)
Schlussbestimmungen, Inkrafttreten
Zweck der Sport- und Turnierordnung (STO)Zweck der STO des Hessischen Pool Billard Verbandes (HPBV) ist es, einheitliche Richtlinien für den Sport- und Spielbetrieb des HPBV zu schaffen.
1. Allgemeines
Jeder Sportler ist verpflichtet, bei der Ausübung des Billard-Sports die Grundsätze von Sportlichkeit und Fairness zu beachten.
1.1 Die Vereine sind als Mitglieder des HPBV die Träger des Billard-Sports. Die Vereinsnamen haben dieser Bedeutung zu entsprechen.
1.2 Vereine, die einen Gaststätten- oder Firmennamen als Vereinsnamen führen, erhalten für ihre Mannschaften und Mitglieder keine Spielberechtigung.
1.3 Altersklassen
a) Jugend-Pool: bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
b) Jugend-Snooker: bis zur Vollendung des 19. bzw. 21. Lebensjahres (U19/U21)
c) Junioren-Snooker: ab Vollendung des 19. Lebensjahres bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Stichtag ist jeweils der 1. Januar der laufenden Saison, z.B. bei Saison 2007/2008 der 01.01.2008.
d) Ladies / Senioren:Ladies / Senioren sind alle Damen und Herren, die im Jahr der Deutschen Meisterschaft 40 Jahre alt werden oder älter sind.Senioren / Ladies und Jugendliche können neben den eigenen Wettbewerben zusätzlich an allen Wettbewerben der Herren / Damen teilnehmen. Bei Terminüberschneidungen müssen sie sich für einen Wettbewerb entscheiden.
1.4 Das Sportprogramm (Pool und Snooker) des HPBV ist Bestandteil der STO.
1.5 Ist in dieser Ordnung in einem Absatz nur die männliche oder weibliche Form gewählt, so gilt die Regelung auch für das andere Geschlecht.
2. Richtlinien für den Sport- und Spielbetrieb
2.1 SpielregelnEs werden Wettbewerbe nach den vom HPBV vorgegebenen Regelwerken durchgeführt. Für den Billardsport gelten die offiziellen Spielregeln der DBU.
2.2 Spielmaterial
Die Billard-Tische müssen den von der DBU vorgegebenen Richtlinien entsprechen.
2.3 Spielraum
Die Aufstellung der Billard-Tische hat so zu erfolgen, dass rund um die Tische ein Bewegungsraum von 130 cm (ab Tischaußenkante) u. eine Queuefreiheit von 160 cm (ab Bandeninnenkante) vorhanden ist. Der HPBV behält sich vor, in Einzelfällen eine Genehmigung zu erteilen, die es erlaubt, dass dieses Maß unterschritten wird. Eine solche Genehmigung wird nur einmalig für eine Saison erteilt. Das Spielmaterial und der Spielraum werden vom HPBV begutachtet und mit der Aushändigung des Spielstättenzertifikates als offizielle Spielstätte des Verbandes anerkannt.
2.4 Spielkleidung
2.4.1 Bei allen Sportveranstaltungen des HPBV müssen die Teilnehmer ab Beginn des Wettbewerbes in der nachfolgend beschriebenen Kleidung, die vollständig sichtbar getragen werden muss, antreten. Sie besteht aus:
a) Trikot mit Vereinsemblem, das ganzflächig angebracht (bei Mannschaften an der gleichen Stelle) und aus Stoff sein muss. Das Emblem muss als einzigen Schriftzug den Vereinsnamen enthalten (Bedruckung bzw. Beflockung ist statthaft); Snooker-Spieler sollen ein einfarbiges, langärmeliges Hemd und eine Weste (mit Vereinsemblem) tragen, dürfen aber auch mit oben beschriebenem Trikot antreten.
b) schwarzen Schuhen (keine Sandalen oder ähnliche);
c) langer schwarzer Stoffhose (keine Leder- oder Wildlederhosen, keine Synthetik-, Jogging-, Sport- oder Trainingshosen). Für Sportlerinnen gilt sinngemäß auch langer schwarzer Stoffrock. Im Einzelfall kann auf Antrag eine abweichend angemessene Kleidung vom HPBV genehmigt werden.
d) Für Sportler mit Körperschäden und für werdende Mütter, die aufgrund ihrer körperlichen Verfassung nicht in der erforderlichen Kleidung antreten können, ist ggf. nach Vorlage eines ärztlichen Attestes eine Sondergenehmigung zu erteilen.
2.4.2 Teilnehmer am Bundesspielbetrieb der DBU, sollten auf ihrem Trikot zusätzlich das Emblem des HPBV tragen. Das Emblem muss ganz flächig auf dem linken Oberarm des Trikots angebracht sein.
2.4.3 Bei verbandsübergreifenden Wettbewerben ist die jeweils vorgeschriebene Spielkleidung gemäß Ausschreibung zu tragen.
2.4.4 Bei Verbandsauswahlspielen wird die Kleidung des HPBV getragen.
2.4.5 Spielkleidung Mannschaften
Bei Mannschaftswettbewerben müssen alle Mannschaftsmitglieder in einheitlicher Spielkleidung antreten.
2.5 Rauchverbot
Bei Veranstaltungen des HPBV besteht generelles Rauchverbot im Spielraum.
2.6 Verhalten der Sportler
Für Sportler und Schiedsrichter besteht während des Spielens (beginnt mit dem Ausstoßen der Partie und endet mit dem Versenken der letzten Kugel dieser Partie) Alkohol- und Rauchverbot. Des Weiteren sind die Hausordnungen der jeweiligen Spielstätten zu berücksichtigen.
2.7 Pflichten der Gastgeber
Gastgeber von Begegnungen haben dafür zu sorgen, dass Gastmannschaften bzw. Teilnehmer mindestens 30 Minuten vor dem offiziellen Spielbeginn Zugang zu den Tischen (auf denen die Begegnung stattfindet) haben, um sich einzuspielen.
2.8 Werbung
Werbung auf Ausrüstungsgegenständen oder Kleidung ist im Wettkampf zulässig. Nutznießer dieser Werbung sind entweder der Verein, der HPBV oder die DBU. Die Werbung muss vom Präsidium des HPBV genehmigt sein. Bei überregionalen Wettbewerben gelten die Werberichtlinien der DBU entsprechend.
2.9 Spielzeit
Die Saison beginnt am 1. August eines jeden Jahres und endet am 30. Juni des Folgejahres.
3. Spielberechtigung
3.1 Ausländer und StaatenloseAusländer und Staatenlose dürfen an allen Wettbewerben, die in der STO vorgesehen sind, teilnehmen.
3.2 Vorraussetzungen
3.2.1 Vorraussetzung zur Erteilung einer Spielberechtigung ist, dass der Sportler einem Verein angehört, der Mitglied im HPBV ist.
3.2.2 Spielberechtigt ist (Einzel / Mannschaft), wer als aktiver Spieler beim HPBV durch einen Verein angemeldet ist (Pool und/oder Snooker). Es kann sich hierbei pro Disziplin um verschiedene Vereine handeln.
3.2.3 Hat ein Sportler an der Einzelmeisterschaft eines anderen Verbandes teilgenommen, ist es ihm bei einem Wechsel zu einem HPBV-Verein innerhalb der Saison nicht gestattet, in der gleichen Disziplin an der Einzelmeisterschaft des HPBV teilzunehmen. Der Nachweis, dass der Sportler an keiner solchen Meisterschaft teilgenommen hat, ist vom Sportler zu erbringen und muss vom zuständigen Verband ausgestellt sein.
3.3 Mannschaften sind nur dann spielberechtigt, wenn sie im Besitz eines gültigen Mannschaftspasses sind. Pro Mannschaft müssen mindestens 4 Spieler eingetragen sein. Es dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die im Mannschaftspass eingetragen sind und die sich mittels Lichtbildausweis legitimieren können.
4. Vereinswechsel, Abmeldung, Ummeldung
Wechselt ein beim Verband aktiv gemeldeter Sportler innerhalb des HPBV während einer Saison den Verein, tritt eine Spielsperre für den Mannschaftsspielbetrieb in Kraft. Der Verein ist verpflichtet, der HPBV-Geschäftsstelle die Abmeldung, bzw. Ummeldung in den Status „passiv“ innerhalb von 7 Tagen zu melden, inkl. positiver oder negativer FB (Freigabebescheinigung). Dem Sportler muss eine Kopie der Meldung ausgehändigt werden. Der Sportler ist für sich selbst verantwortlich, dass er diese Bescheinigung zeitnah (innerhalb von 7 Tagen) vom Verein erhält.Erhält der Sportler von seinem Verein keine Bestätigung, muss er sich innerhalb von zwei Wochen nach Kündigung beim HPBV melden. Rückwirkende Meldungen sind nicht zulässig.
4.1 Abmeldungen bzw. „Ummeldungen in den passiven Status“ mit positiver FB (Freigabebescheinigung)Nachträglich geltend gemachte Forderungen des abmeldenden / ummeldenden Vereines werden nicht berücksichtigt.
Erteilung einer Spielberechtigung:
Voraussetzung: Vorlage einer positiven Freigabebescheinigung
Spielsperre: 3 Monate (längstens bis zum Beginn der neuen Saison)
Beginn der Sperre: Folgetag der Abmeldung bzw. Ummeldung
4.2 Abmeldungen bzw. „Ummeldungen in den passiven Status“ mit negativer FB (Freigabebescheinigung)Macht der abmeldende / ummeldende Verein Forderungen gegen den Sportler geltend, ist dies auf der Abmeldung / Ummeldung an den HPBV zu vermerken. Bis zum endgültigen Ausgleich der Forderungen wird dem Sportler keine Spielberechtigung erteilt. Den endgültigen Ausgleich der Forderungen hat der abmeldende Verein innerhalb von 7 Tagen dem HPBV zu melden. Dem Sportler muss eine Kopie der Meldung ausgehändigt werden. Rückwirkende Meldungen sind nicht zulässig.
Erteilung einer Spielberechtigung:
Voraussetzung: Vorlage einer positiven Freigabebescheinigung (Aufheben der negativen Bescheinigung)
Spielsperre: 3 Monate (längstens bis zum Beginn der neuen Saison)
Beginn der Sperre: Folgetag der Positiv-Meldung des abmeldenden Vereines
4.3 Fehlende Abmeldung / Freigabebescheinigung (ohne FB)
Kann wegen Vereinsauflösung oder anderen Gründen (kein Rechtsnachfolger, Vorstand nicht mehr aktiv vorhanden,...) eine positive Freigabebescheinigung nicht vorgelegt werden, tritt bei einem Vereinswechsel eine Spielsperre in Kraft.
Erteilung einer Spielberechtigung:
Spielsperre: 3 Monate (längstens bis zum Beginn der neuen Saison)
Beginn der Sperre: Folgetag der Vereinsabmeldung
4.4 Verlegung Wohnort (durch Umzug)
Verlegt ein Sportler während der Saison seinen Hauptwohnsitz in den Zuständigkeitsbereich des HPBV und wird Mitglied im HPBV, entfällt eine Spielsperre für den Mannschaftsspielbetrieb.
Erteilung einer Spielberechtigung:
Voraussetzung: Nachweis des Wohnortwechsels (Einwohnermeldeamt), negative Freigabe des vorherig zuständigen Landesverbandes liegt nicht vor
Spielsperre: entfällt
5. Spielbetrieb
5.1 Einzelspielbetrieb
5.1.1 Tritt ein Sportler zu einem Wettbewerb nicht an, wird er in der kommenden Saison eine Klasse tiefer eingestuft.
5.1.2 Entschuldigungen besitzen nur dann Gültigkeit, wenn sie ausreichend begründet sind (Krankheit, Dienst, Kur, etc.) und spätestens am Donnerstag der dem Wettbewerb folgenden Woche der Geschäftsstelle des HPBV schriftlich vorliegen (Ärztliche Atteste, Bescheinigungen des Arbeitgebers etc.).
5.1.3 Ist ein Sportler fünf Minuten nach Aufruf nicht spielbereit, ist das Spiel für den Betroffenen als verloren zu werten und hat den Ausschluss aus dem Wettbewerb zur Folge. Bereits ausgetragene Begegnungen sind im gespielten Ergebnis in der Wertung des Gegners zu berücksichtigen.
5.1.4 Sportler, die ein einzelnes Spiel vor Beendigung aufgeben oder die Spiele der laufenden Runde nicht zu Ende spielen bzw. den Wettbewerb abbrechen, werden von der Meisterschaft bzw. vom Turnier, ohne Anrecht auf die erreichte Platzierung ausgeschlossen. Ausgetragene Spiele werden – wie unter 5.1.3 beschrieben – gewertet.
Wird dem HPBV bis zum Donnerstag der Folgewoche keine ausreichende Entschuldigung für den Abbruch des Wettbewerbes vorgelegt, wird der Betreffende in der nächsten Spielzeit für diesen Wettbewerb in der untersten Leistungsklasse eingestuft.
5.1.5 Spielbeginn ist die vom HPBV festgesetzte Uhrzeit. Der Turnierverlauf muss aus den Turnierlisten ersichtlich sein, die den Teilnehmern zugänglich gemacht werden müssen.
5.2 Mannschaftsspielbetrieb
5.2.1 Spielbeginn ist die vom HPBV festgesetzte Uhrzeit. Vor dem ersten Stoß offizieller Begegnungen ist von den Mannschaftsführern die Spielberechtigung der Sportler und Mannschaften zu überprüfen. Jede Mannschaft muss vor dem ersten Stoß einer Begegnung einen Mannschaftsführer benennen, der allein zur Vertretung seiner Mannschaft berechtigt ist. Reklamationen bezüglich Spielmaterial und Spielerkleidung etc. haben durch den Mannschaftsführer bzw. dessen Vertreter zu erfolgen. Entsprechende Vermerke sind vor dem ersten Stoß in den Spielbericht einzutragen.
5.3 Begrüßung und Mannschaftsaufstellung
5.3.1 Die Mannschaften müssen ihren Mannschaftspass dem Gegner zur Kontrolle vorlegen. Die Mannschaften nehmen vor und nach der Begegnung vollzählig Aufstellung: Vor der Begegnung zur Begrüßung und Bekanntgabe der Paarungen und nach der Begegnung zur Bekanntgabe des Ergebnisses und zur Verabschiedung. (Ausnahme siehe 7.3 der STO).
5.3.2 Die Mannschaftsaufstellung muss vor dem ersten Stoß erfolgen und ist den Mannschaftsführern freigestellt; sie muss nicht nach der Spielstärke erfolgen. Tritt eine Mannschaft mit nur drei Spielern an, ist dies vor dem Ausfüllen des Spielberichtes dem gegnerischen Team mitzuteilen. Weiterhin sind in der Hinrunde und der Rückrunde die jeweils letzte Partie zu streichen.
Treten beide Mannschaften jeweils mit drei Spielern an, sind in der Hinrunde und der Rückrunde die jeweils letzte Partie zu streichen. Dabei ist je ein Spiel für jede Mannschaft zu werten.In den Oberligen muss eine Mannschaft vollständig antreten!
5.3.3 Spieler einer Mannschaft können pro Begegnung doppelt eingesetzt werden, jedoch nicht in der gleichen Disziplin.
5.3.4 Alle im Spielbericht eingetragenen Sportler dürfen innerhalb eines Verbands- Spieltages nur in einer Mannschaft in der Verbandsrunde eingesetzt werden. Dabei spielt der Zeitpunkt des Spieles keine Rolle.
5.3.5 Jeder Spieler darf maximal zweimal in einer oberen Mannschaft als Ersatzspieler eingesetzt werden (dabei ist allein die Mannschaftsnummer entscheidend, nicht die Ligazugehörigkeit). Beim dritten Einsatz in einer höheren Mannschaft hat der Spieler sich in dieser Mannschaft festgespielt, in der er seinen dritten Ersatzspiel-Einsatz hatte. Ab diesem Zeitpunkt ist er nur noch in dieser Mannschaft spielberechtigt und darf auch nicht mehr in einer höheren Mannschaft eingesetzt werden.
5.3.6 Wird ein für den Verein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt (nicht im Mannschaftspass eingetragener Spieler), ist die Mannschaftsbegegnung als verloren zu werten, d.h. die Begegnung ist mit dem größtmöglichen Ergebnis für den Gegner zu werten.
Der nicht spielberechtigte Spieler und der Mannschaftsführer der betreffenden Mannschaft werden 6 Monate für alle HPBV-Mannschaftswettbewerbe gesperrt. Die Mannschaften sind verpflichtet die aktuellen Mannschaftspässe vorzulegen.
5.3.7 Die Entscheidung darüber, an wie vielen Tischen gespielt wird, trifft der Gastgeber. Wenn möglich soll eine Begegnung an mindestens zwei Tischen ausgetragen werden. In der Oberliga muss an 4 Tischen gespielt werden. Der HPBV kann Ausnahmegenehmigungen erteilen.
5.3.8 Wird ein Spieler eingesetzt, der gemäß 2.4 nicht korrekt gekleidet ist, werden diese Partien mit dem höchstmöglichen Ergebnis für den Gegner gewertet, sofern vor Beginn der Mannschaftsbegegnung schriftlich dagegen Protest eingelegt wurde. Tritt eine Mannschaft mit nur zwei korrekt gekleideten Spielern an, ist die gesamte Begegnung für diese Mannschaft mit 0:8 zu werten.
5.3.9 Wird ein Spieler eingesetzt, der bereits an diesem Spieltag in einer anderen Mannschaft eingesetzt wurde, oder nur für eine höhere Mannschaft spielberechtigt ist, werden diese Partien mit dem höchstmöglichen Ergebnis für den Gegner gewertet. Werden nur 2 für diese Mannschaft spielberechtigte Spieler eingesetzt, ist die gesamte Begegnung für diese Mannschaft mit 0:8 zu werten, denn damit ist die Mannschaft nicht angetreten.
Wird in der Oberliga ein solcher Spieler eingesetzt, wird die Begegnung mit 0:8 als verloren gewertet.
6. Spielberichte
6.1 Vom gastgebenden Verein sind Spielberichte in zweifacher Ausfertigung auszufüllen. Die Gastmannschaft erhält den Durchschlag. Das Original verbleibt bei der Heimmannschaft und ist bis zum Beginn der folgenden Saison abrufbereit aufzubewahren und auf Verlangen dem HPBV zuzusenden. Erfolgt unter Bemerkungen ein Eintrag, muss der Original-Spielbericht innerhalb von 5 Tagen zur Geschäftsstelle geschickt werden.
6.2 Nach erstmaligem Ausfüllen des Spielberichtes (Aufstellung) dürfen keine Änderungen mehr vorgenommen werden.
6.3 Die Heimmannschaft ist dafür verantwortlich, dass das Spielergebnis online in den Ligamanager eingegeben wird. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
6.4 Die Gastmannschaft ist für die Kontrolle des eingegebenen Ergebnisses zuständig. Eventuelle Fehleingaben müssen innerhalb einer Woche bei dem Landessportwart beanstandet werden.
6.5 Vorkommnisse, die den Spielablauf betreffen, sind sofort unter Angabe der Uhrzeit auf dem Spielbericht einzutragen. Für längere Texte soll ein gesondertes Blatt benutzt werden. Gegebenenfalls ist die Partie hierfür zu unterbrechen.
Ohne eine solche Eintragung werden später eingehende Beschwerden oder Proteste nicht anerkannt.
6.6 Der Spielbericht muss von beiden Mannschaftsführern unterschrieben werden.
7. Abmeldung, Nichtantreten
7.1 Mannschaften, die insgesamt während einer Saison dreimal nicht angetreten sind, abgemeldet oder disqualifiziert werden, sind in der laufenden Saison nicht mehr spielberechtigt.
Spieler einer solchen Mannschaft werden, sofern Sie vom Verein nicht abgemeldet werden, automatisch vom Verband als Stammspieler der nächst höheren Mannschaft zugeordnet.
Werden Einzelspieler während einer Saison aus dem Mannschaftspass abgemeldet, dürfen diese in diesem Verein auch bei einer Neuanmeldung nicht mehr in einer tieferen Mannschaft eingesetzt werden.
7.2 Wechselt ein Spieler in der laufenden Saison den Verein, kann er im neuen Verein nur in der gleichen Klasse (z. B. von LL zu LL) eingesetzt werden, mindestens aber in der höchsten Klasse des Vereins
7.3 Tritt eine Mannschaft 30 Minuten nach dem offiziellen Spielbeginn nicht an (Karenzzeit), ist die betreffende Begegnung für diese Mannschaft als verloren zu werten. Nach ausführlich begründetem, schriftlichem Antrag kann der HPBV die ausgefallene Mannschaftsbegegnung neu ansetzen.
7.4 In den Kreis-, Bezirks-, Landes- und Verbandsligen ist ein Antreten mit drei Spielern pro Mannschaft statthaft. Die Karenzzeit in diesen Ligen wird für einen vierten Spieler jeder Mannschaft an Mannschaftsspieltagen von 30 Minuten auf 60 Minuten verlängert. Der Spieler ist bei der Mannschaftsaufstellung namentlich in den Spielberichtbogen einzutragen und auf die letzte Partie der Vorrunde zu setzen. Diese Partie wird dann als letzte Hinrundenpartie aufgerufen.
Ist dieser Spieler innerhalb der erweiterten Karenzzeit nicht anwesend, wird diese Partie als verloren gewertet. Der Spieler darf in der Rückrunde nicht eingesetzt werden. Die Mannschaft ist damit nur mit drei Spielern angetreten.
8. Spieltermine
8.1 Die Spieltermine sind dem Verbandsterminplan zu entnehmen.
8.2 Einvernehmlich verlegte Begegnungen sind an den Landessportwart des HPBV von beiden Vereinen schriftlich zu melden (bei Vorverlegungen: mind. einen Tag vor dem geplanten Spieltermin, bzw. bei Nachverlegungen: mind. einen Tag vor dem offiziellen Spieltermin).
8.3 Nachholbegegnungen müssen innerhalb 15 Tagen durchgeführt werden. Die letzten zwei Spieltage in jeder Liga können weder vor- noch nachverlegt werden. Nachverlegte Begegnungen werden bei fehlender Mitteilung an den HPBV für beide beteiligten Mannschaften mit dem größtmöglichen Ergebnis als verloren gewertet.
8.4 Spielverlegungen (ein Heimrechttausch gilt auch als Spielverlegung), die nicht vom Landessportwart genehmigt sind und trotzdem verlegt wurden, werden für beide Mannschaften mit 0:0 Spielen und 0:0 Punkten bestraft.
9. Auswahlspiel
9.1 Die Aufstellung von Auswahlmannschaften obliegt den zuständigen Landessportwarten. Die Auswahlgrundsätze werden vom HPBV festgelegt. Bei der Auswahl der Sportler ist besonderer Wert auf sportliche Einstellung, Auftreten und Haltung der Sportler zu legen.
9.2 Vereine können die Freistellung von Sportlern, die in Auswahlmannschaften berufen werden, nicht verweigern.
9.3 Sportler, die zu Auswahlspielen bzw. zu Qualifikationsspielen zur Ermittlung des Kaders nicht antreten können, müssen sich beim HPBV entschuldigen. Bei Versäumnis wird der Betreffende aus der Auswahl gestrichen.
9.4 Vereine, die Sportler zu Auswahl- und Qualifikationsspielen abgestellt haben, können die Verlegung der Spiele ihrer betroffenen Mannschaften verlangen. Bei Einzelmeisterschaften ist dies nur möglich, wenn das Sportprogramm und der Terminplan des Verbandes es ermöglichen. Gleiches gilt, wenn Verbandsfunktionäre zu Tagungen bzw. Veranstaltungen delegiert werden.
9.4.1 Kollidiert der Punkt 8.3 mit 9.4 entscheidet das Präsidium im Einzelfall.
10. Besondere Bestimmungen für Jugendliche
10.1 Bei Veranstaltungen, an denen Jugendliche teilnehmen, müssen die Bestimmungen des Jugendschutzes beachtet werden.
10.2 In Mannschaften des Erwachsenenspielbetriebs können Jugendliche mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten teilnehmen. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Verein.
10.3 Einzelheiten zur Sport- und Turnierordnung für Jugendliche und Junioren sind den Rechtsordnungen der DBJ zu entnehmen.
11. Wettkampfbestimmungen
11.1 Allgemeine BestimmungenDie Einordnung der Teilnehmer erfolgt nach der Verbandsrangliste des Vorjahres. Bei Einzelwettbewerben der Leistungsklasse A müssen die Plätze 1-4 des Vorjahres so gesetzt werden, dass sie frühestens im Halbfinale aufeinander treffen können. Die Einordnung der restlichen Teilnehmer erfolgt durch Auslosung.
11.2 Meldungen
Meldungen zu den Wettbewerben müssen auf den vom HPBV vorgegebenen Onlineformularen zu den bekannt gemachten Terminen erfolgen.
11.3 Rangliste
Nach Beendigung des jeweiligen Wettbewerbs ist eine Verbandsrangliste mit 7-tägiger Einspruchsfrist zu erstellen und den Vereinen zuzustellen und auf der HPBV-Homepage zu veröffentlichen.
11.4 Wiederholung
In begründeten Fällen ist der HPBV berechtigt, Einzelwettbewerbe neu anzusetzen.
11.5 Wettkampfbestimmungen
Die Einzelheiten sind dem Sportprogramm des HPBV zu entnehmen.
12. Schiedsrichter
12.1 Schiedsrichterrichtlinien werden vom Bundesschiedsrichter-Obmann herausgegeben. Für den Bereich des HBPV ist der Landesschiedsrichter-Obmann zuständig.
12.2 Oberschiedsrichter
Bei Turnieren ist ein Schiedsrichter als Oberschiedsrichter einzusetzen. Bei Hessenmeisterschaften sollte der Landesschiedsrichter-Obmann als Oberschiedsrichter eingesetzt werden. Er ist den Teilnehmern namentlich bekannt zugeben. Er entscheidet in Regelfragen und achtet auf die Einhaltung der STO. Vor Turnierbeginn hat er die Spielbedingungen zu Überprüfen und Beanstandungen der Turnierleitung mitzuteilen.
12.3 Schiedsrichtertätigkeit
Bei Turnieren bzw. Einzelmeisterschaften. muss die Turnierleitung die Schiedsrichterregelung zu Beginn der Veranstaltung bekannt geben.
13 Turnierbestimmungen
13.1 Ein Turnier wird als solches bezeichnet, wenn hierzu eine Einladung vorliegt, aus der hervorgeht, nach welchen Spielregeln, nach welchem Modus, an welchem Termin und an welchem Ort gespielt wird und mindestens 4 Teilnehmer anwesend sind.
13.2 Die Austragung von Turnieren muss bei der Geschäftsstelle des HPBV beantragt werden (siehe Formularsammlung des HPBV). Nach Genehmigung muss vom Veranstalter am Turnierort für alle Teilnehmer gut sichtbar die Genehmigungsnummer ausgehängt werden. Fehlt die Genehmigungsnummer, kann davon ausgegangen werden, dass dieses Turnier nicht genehmigt ist.
13.3 An genehmigten Turnieren dürfen auch Sportler teilnehmen, die nicht der DBU/EPBF angehören. Sie müssen jedoch in schwarzer Hose/Rock, schwarzen Schuhen und einfarbigen Hemd/Bluse antreten.
13.4 Angehörigen der DBU ist es nicht gestattet, an nicht genehmigten Turnieren von Mitgliedern der DBU teilzunehmen. Die Teilnahme von Sportlern des HPBV an Turnieren von Nichtmitgliedern der DBU bedarf der Genehmigung durch den HPBV. Die Teilnahme an internationalen Turnieren, die nicht von der EPBF genehmigt sind, bedarf eines Antrages über den HPBV an die DBU. Die Teilnahme an genehmigten internationalen Turnieren im Ausland muss der DBU (über den HPBV) 14 Tage vor dem Turniertermin mitgeteilt werden.
13.5 Startgeld
Veranstalter von Turnieren sind berechtigt, Startgelder zu erheben. Mit Abgabe der Meldung verpflichtet sich der Verein zur Zahlung der Startgelder seiner Mitglieder. Erhebt der Veranstalter außer dem Startgeld eine Gebühr für die zu absolvierenden Spiele, ist hierauf in der Ausschreibung gesondert hinzuweisen.
13.6 Turnierlisten
Der Turnierverlauf muss aus den Turnierlisten ersichtlich sein, die den Teilnehmern zugänglich gemacht werden müssen.
13.7 Siegerehrungen bei Turnieren/Meisterschaften
Zur Siegerehrung haben die Sportler grundsätzlich pünktlich und in Spielkleidung (bei Ehrung im Anschluss an Turnier/Meisterschaft) zu erscheinen; ansonsten erhalten die Sportler keine Auszeichnung. Die Auszeichnung wird dem Betreffenden aberkannt und er wird für die nächste Verbandsmeisterschaft indem entsprechenden Wettbewerb gesperrt.
14. Strafbestimmungen, Bußgeldkatalog
14.1 Strafbestimmungen
14.1.1 Ausgesprochene Strafen müssen den betroffenen Vereinen in jedem Fall schriftlich und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen zugestellt werden.
14.1.2 Zuwiderhandlungen gegen Bestimmungen der STO von Mannschaften. Sportlern und Vereinen werden von den zuständigen Organen des HPBV geahndet.
14.1.3 Strafen in Form von Geldbußen, die gegen Sportler und Mannschaften verhängt werden, sind von den Vereinen, bei denen die Betroffenen Mitglied sind, zu zahlen.
14.2 Bußgeldkatalog
14.2.1 Nichtantreten von Sportlern ohne Entschuldigung (Einzel)
a) Verbandsmeisterschaft 50,00 Euro
b) Deutsche Meisterschaft 50,00 Euro
c) Auswahlspiele 50,00 Euro
14.2.2 Nichtantreten von Mannschaften
a) Verbandsmeisterschaft 200,00 Euro
b) Deutsche Meisterschaft 200,00 Euro
14.2.3 Abmeldungen von Mannschaften
Abmeldung von Verbandsmannschaften während der Saison 300,00 Euro
14.2.4 Verstöße gegen Bestimmungen der STO
zu 2.4: Verstoß gegen Kleiderordnung 30,00 Euro
zu 2.5 Verstoß gegen Alkohol u. Rauchverbot 30,00 Euro
zu 2.7 nicht genehmigte Werbung 30,00 Euro
zu 5.3.1 Mannschaftspass nicht vorgelegt 30,00 Euro
zu 5.3.5 nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt 50,00 Euro
zu 5.3.6 nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt 150,00 Euro
zu 6.3 Spielergebnis zu spät oder fehlend 30,00 Euro
zu 6.5 fehlende Unterschrift 30,00 Euro
zu 8.4 Nicht genehmigte Spielverlegung 150,00 Euro
zu 12.3 Verweigerung der Schiedsrichtertätigkeit 50,00 Euro
Schlussbestimmungen:
Die Bestimmungen dieser STO sind bindend für alle HPBV-Angehörige. Diese STO tritt am 12. August 2011 in Kraft. Beschlossene Änderungen durch das Präsidium werden den Vereinen jeweils mitgeteilt. Diese Änderungen gelten dann ebenfalls als Bestandteil der STO.
Weiterstadt, 12. August 2011
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