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Hessischer-Pool-Billard-Verband von 1975 e.V.
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Landesjugendordnung HPBV zum runterladen

Landes-Jugendordnung des Hessischen Pool-Billard-Verband

Name, Zweck und Grundsätze

1.   Name und Wesen

Die Hessische Pool-Billard-Jugend (HPBJ) ist die Jugendorganisation des Hessischen Pool-Billard-Verbandes. Sie führt und verwaltet sich im Rahmen der Satzung des HPBV selbständig. Sie entscheidet über die Verwendung der ihr durch Beschluss der Mitgliederversammlung im Haushalt des HPBV zugewiesenen Mittel.


2.   Zweck

Die HPBJ will durch Jugendarbeit der Mitgliedsvereine des HPBV jungen Menschen ermöglichen, in zeitgemäßen Gemeinschaften Sport zu treiben.


Die HPBJ will zur Persönlichkeitsentfaltung beitragen, Befähigung zum sozialen Verhalten fördern, das gesellschaftliche Engagement sporttreibender Jugendlicher anregen und ihnen durch Begegnungen und Wettkämpfen mit ausländischen Gruppen Bereitschaft zur internationalen Verständigung wecken.


Die HPBJ will in Zusammenarbeit mit Verbänden und Institutionen die Formen sportlicher Jugendarbeit weiterentwickeln, die Jugendarbeit der Mitgliedsvereine unterstützen und koordinieren, die gemeinsamen Interessen der Sportjugend in sportlichen und allgemeinen Jugendfragen vertreten und jugend- und gesellschaftspolitisch wirken.


3.   Grundsätze

Die HPBJ bekennt sich zur freiheitlich-demokratischer Lebensordnung und tritt für Mitbestimmung und Mitverantwortung der Jugend ein.

Die HPBJ ist parteipolitisch neutral. Sie tritt für die Menschenrechte und für religiöse und weltanschauliche Toleranz ein.


Organe


4.   Gliederung

Organe der HPBJ sind:

a)     der Landesjugendtag

b)     der Jugendausschuss


5.   Stellung

Der Landesjugendtag ist das oberste Organ der HPBJ.


6.   Zusammensetzung

Der Landesjugendtag besteht aus den Delegierten der Jugendgremien der Mitgliedsvereine. Jeder Mitgliedsverein hat eine Grundstimme und je angefangene 10 Jugendmitglieder in seinem Verein eine weitere Stimme. Grundlage zur Ermittlung der Stimmrechte ist eine Bestandserhebung, die zur letzten Beitragsermittlung maßgebend war.


7.   Aufgaben

       Die Aufgaben des Landesjugendtages in Verbindung mit dem Vorstand des HPBJ sind insbesondere:

a)     Entgegennahme des Berichtes des Landesjugendwartes

b)     Entgegennahme der Berichte der Jugendwarte der Mitgliedsvereine

c)     Beratung und Beschlussfassung über erforderliche Mittel zur Einbringung in den Haushalt des HPBV

d)     Entlastung des Landesjugendwartes

e)     Wahl des Landesjugendwartes

f)       Wahl der Jugenddelegierten der HPBJ

g)     Beschlussfassung über Anträge

h)     Beschlussfassung über die Jugendordnung


8.   Zusammentritt

Der Landesjugendtag tritt vor der Mitgliederversammlung des HPBV zusammen. Er wählt alle zwei Jahre den Vorstand der HPBJ, und zwar in den Jahren, in denen turnusmäßig Neuwahlen zum Vorstand des HPBV stattfinden.


9.   Einladung

Der Landesjugendwart lädt die Jugendgremien der Mitgliedsverbände des HPBV zum Verbandsjugendtag durch schriftliche Benachrichtigung mindestens vier Wochen vor dem Tagungstermin ein. Die Tagungsordnung ist zwei Wochen vor der Tagung zuzusenden. Die Frist der Einberufung eines außerordentlichen Landesjugendtag kann auf zwei Wochen verkürzt werden.


10.Tagungspräsidium

Der Landesjugendtag wird vom Landesjugendwart geleitet. Es ist jeweils ein Protokollführer vom Landesjugendtag zu Wählen.


11.Anträge

Anträge zum Landesjugendtag können nur von den zuständigen Jugendgremien der Mitgliedsvereine des HPBV gestellt werden. Sie müssen dem Landesjugendwart mindestens drei Wochen vor dem Landesjugendtag schriftlich mit Begründung vorliegen.


Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn der Landesjugendtag mit einfacher Mehrheit die Dringlichkeit anerkennt. Anträge auf Änderung der Landesjugendordnung können als Dringlichkeitsanträge nicht eingebracht werden.


12.Beschlussfähigkeit

Der ordnungsgemäß einberufene Landesjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Delegierten beschlussfähig.


13.Abstimmung und Wahlen

Abstimmungen werden gemäß der Satzung des HPBV durchgeführt. Bei den Abstimmungen hat jedes Mitglied des Landesjugendtages eine Stimme.

Beschlüsse der HPBJ werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Enthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Beschlüsse über die Änderung der Jugendordnung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Anwesenden Stimmberechtigten. Zur Wirksamkeit von Änderungen der Landesjugendordnung bedarf es der Zustimmung der Mitgliederversammlung des HPBV.


Wahlen erfolgen in offener Abstimmung, wenn nicht von mind. einem Delegierten geheime Wahl beantragt wird. Abwesende können gewählt werden, sofern sie vorher ihre Bereitwilligkeit, das Amt zu übernehmen, schriftlich erklärt haben.

Steht für ein Amt nur ein Kandidat zur Wahl, so ist er gewählt, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Stehen mehrere Kandidaten zur Wahl, ist derjenige gewählt, der mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Wird diese Stimmenzahl von keinem Kandidaten erreicht, so findet zwischen den zwei Kandidaten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahl statt, bei der einfache Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit ist nach einer Pause die Wahl zu wiederholen. Ergibt sich erneut Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.


Der Landesjugendwart und die Jugenddelegierten bleiben bis zu Neuwahlen im Amt.




14.Jugendausschuss

Der Jugendausschuss besteht aus den Jugendwarten der Vereinen und dem Landesjugendwart. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen.

Aufgabe des Jugendausschusses ist es insbesondere:

a)     Beschlussfassung über das Jugendsportprogramm

b)     Beratung von grundsätzlichen Angelegenheiten

c)     Festlegen der Richtlinien für die Tätigkeiten der Ausschüsse


15.Ad-hoc-Ausschüsse und Arbeitskreise

Der Vorstand der HPBJ kann für zeitlich begrenzte Aufgaben Ad-hoc-Ausschüsse und Arbeitskreise berufen. Deren Tätigkeit endet spätestens mit der Wahlperiode des Vorstandes der HPBJ. Die in diesen Gremien gefassten Beschlüsse bedürfen der Zustimmung der HPBJ oder des HPBV.


16.Wettspiele der Jugend

Für die Jugendwettspiele ist die Sport- und Turnierordnung des HPBV maßgebend. Abweichend gelten für die Jugend folgende Punkte:


1.    Spielkleidung

Bei Jugendspielen sind auch schwarze Jeans zugelassen.


2.    Besondere Bestimmungen

Die Teilnahme von Jugendlichen an Geldpreisturnieren ist unter folgenden Voraussetzungen gestattet.

a)     Der ausrichtende Verein verpflichtet sich, dem Jugendlichen evtl. gewonnene Geldpreise nicht auszuzahlen. Der Geldpreis ist entweder als Sachpreis an den Jugendlichen zu übergeben, oder er ist direkt an den Verein des startenden Jugendlichen zu Übergeben bzw. zu Überweisen.

b)     Der Verein des startenden Jugendlichen verpflichtet sich, die empfangenen Geldpreise für den/die Jugendlichen zu verwalten und nicht vor dem 18. Lebensjahr an den Jugendlichen auszuzahlen.

Bei Umgehung der o.g. Beschränkungen droht dem Jugendlichen ein Startverbot für alle Wettbewerbe der HPBJ und weiterführenden Wettkämpfen.


3.    Bußgelder

Nichtantreten von Sportlern ohne Entschuldigung

a)     Verbandsmeisterschaft      25,00 Euro

b)     Deutsche Meisterschaft     50,00 Euro

c)     Auswahlspiele                   25,00 Euro

Nichtantreten von Mannschaften

d)     Verbandsmeisterschaft     50,00 Euro

e)     Deutsche Meisterschaft    50,00 Euro

f)       Auswahlspiele                 50,00 Euro


Alle Wettbewerbe sind unter Jugendgemäßen Bedingungen auszutragen. Die Spiele sind so anzusetzen, dass die Jugendlichen nicht in Konflikt mit dem Jugendschutz kommen.

Jede Jugendmannschaft soll von einem Jugendleiter betreut werden, sowohl bei Auswärts- wie auch bei Heimspielen. Werden Jugendliche in Seniorenmannschaften der Mitgliedsvereine eingesetzt, so haftet der Mitgliedsverein dafür, dass die geltenden Bestimmungen der Jugend eingehalten werden.


17. Landesjugendwart

Die HPBJ wird durch den Landesjugendwart, im Falle seiner Verhinderung von einem Mitglied des Vorstandes der HPBJ vertreten.


Der Landesjugendwart ist gemäß § 13, Absatz 1j der Satzung des HPBV Mitglied des Vorstandes des HPBV.

Er wird vom Landesjugendtag auf zwei Jahre gewählt.


Die gemäß den Abstimmungen des Landesjugendtages geänderte Landesjugendordnung tritt am 30.03.03 in Kraft.


Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 4. November 2008 )
 
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