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Hessischer-Pool-Billard-Verband von 1975 e.V.
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Geschaeftsordnung des HPBV zum runterladen, siehe Downloads!

Geschäftsordnung des Hessischen Pool-Billard-Verbandes

1. Beitragszahlung

Der zu entrichtende Beitrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • Grundbeitrag monatlich je Verein € 46,00
  • Zuzüglich € 2,00 monatlich für Damen, Herren und Senioren.
  • Für Schüler und Jugendliche sind monatlich € 1,00 zu entrichten.
  • Passive Mitglieder sind beitragsfrei.

Grundlage der Beitragsrechnung ist die Bestandserhebung zum jeweiligen Quartalsanfang.

Der Beitrag ist zur Mitte des Quartals fällig. Im Rahmen der Mitgliederverwaltung sind An- und Abmeldungen, sowie Änderungen des Status von „Aktiv" und „Passiv" gebührenfrei, vorausgesetzt der zu ändernde Status bestand für mindestens 180 Tage. Wird eine Änderung beantragt und der vorangegangene Status bestand für weniger als 180 Tage, wird eine Bearbeitungsgebühr von € 10,00 für jede Einzelmeldung fällig.


2. Kaution

Die Vereine sind zur Entrichtung einer Kaution in Höhe von € 125,00 verpflichtet. Diese Kaution verfällt bei nicht satzungsgemäßem Austritt aus dem HPBV. Der HPBV ist berechtigt, Zahlungsrückstände mit der Kaution zu verrechnen.


3. Aufnahme in den HPBV

Die Aufnahme eines neuen Vereines muss jeweils bis zum 01.07. des Jahres erfolgen, in dem der Verein am Spielbetrieb des HPBV teilnehmen möchte. Die Aufnahmegebühr beträgt € 80,00 und muss zum Zeitpunkt der Anmeldung auf ein Konto des HPBV eingezahlt sein. Eine Rückzahlungsverpflichtung für den HPBV besteht nicht.

Mit dem schriftlichen Antrag auf Aufnahme in den HPBV sind folgende Unterlagen einzureichen:

1.      Gründungsprotokoll (bei Neu-Vereinen)

2.      Mitteilung, aus der die Geschäftsstellenanschrift des Vereins und Zusammensetzung des Vorstandes hervorgehen

3.      Anmeldung aller Mitglieder auf den vorgeschriebenen Formularen

4.      Bestätigung des Landessportbundes Hessen e.V. (LsbH) über die Mitgliedschaft

5.      Einzugsermächtigung für das Vereinskonto für sämtlichen Bankverkehr

Über die Aufnahme in den HPBV entscheidet vorab der Präsident; die endgültige Entscheidung trifft das Präsidium.


4. Kommunikation und Schriftverkehr

Die Kommunikation zwischen HPBV und seinen Mitgliedsvereinen erfolgt grundsätzlich über das Tool „VeVeTo" und das E-Mail-Net des HPBV. Die Mitgliedsvereine sind zur Nutzung von VeVeTo und des E-Mail-Net verpflichtet und haben die „Internet-Ordnung" zu beachten. Zusätzlich erforderlicher Schriftverkehr ist stets an die Geschäftsstelle des HPBV zu richten.

Zur Abwicklung eines guten Geschäftsbetriebes ist es erforderlich, dass die Beantwortung von Anfragen und sonstigen Schreiben nach der üblichen Bearbeitungszeit erfolgt.

Fristen werden vom HPBV nur dann vorgegeben, wenn dies aus Dringlichkeitsgründen angebracht erscheint. Bei Nichteinhaltung der vorgegebenen Fristen kann ein Bußgeld in Höhe von € 15,00 erhoben werden. Bei Fristversäumnis im Wiederholungsfall wird das Bußgeld verdoppelt auf € 30,00 (insgesamt € 45,00). Es besteht Formularzwang (siehe Formularsammlung des HPBV). Nicht ordnungsgemäßer Schriftverkehr gilt als nicht zugegangen (z.B. von privaten Mail-Accounts).


5. Meldewesen/Pass-Ausstellung

Ein neuer Spieler wird dem HPBV durch Meldung über das System VeVeTo gemeldet
Innerhalb des HPBV legitimiert sich der Einzelspieler mit der Vorlage eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises, wie z. B. Bundespersonalausweis, Bundesreisepass oder Führerschein.

Mannschaftspässe werden durch die Geschäftsstelle des HPBV bearbeitet. Für Mannschaftswettbewerbe ist ein Spieler nach Eintrag in den entsprechenden Mannschaftspass spielberechtigt, sobald dieser nach Bearbeitung im Internet aktualisiert ist. Meldeschluss für Mannschaftspassänderungen der Verbandsrunde ist immer Mittwochs 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle des HPBV vorliegend. Für Einzelwettbewerbe sind Spieler gemäß den Teilnehmerlisten und dem Sportprogramm des HPBV spielberechtigt.


6. Spielergebnismeldung

Verantwortlich für die termingerechte Spielergebniseingabe ist der gastgebende Verein. Die Spielergebnisse müssen in den LIGA-MANAGER der Billardarea eingegeben werden.

  • Die Ergebniseingabe von Verbandsspielen muss bis zum darauffolgenden Tag 12:00 Uhr Mittags erfolgen.
  • Die Ergebniseingabe von Sonntagsspielen der Oberliga muss bis spätestens 21:59 Uhr des gleichen Tages erfolgen.

Versäumnisse werden mit einem Bußgeld von € 30,00 belegt. Sollte nach Ablauf von 5 Tagen nach dem Spieltermin das Spielergebnis weiterhin noch nicht gemeldet sein, wird die Partie mit 8 : 0 für die Gastmannschaft gewertet.


6.1 Spielberichte

Die Vereine des HPBV werden verpflichtet, die Spielberichte einer jeder Begegnung bis zum Beginn der darauffolgenden Saison jederzeit abrufbar aufzubewahren.

Wurde im Spielberichtsfeld „Bemerkung" ein Protest eingetragen, so ist dieser mit einer Schilderung der Ereignisse von der anspruchgeltendmachenden Partei innerhalb 5 Tagen an die Geschäftsstelle des HPBV zu senden.


7. Schiedsrichter

Jeder Verein hat die Pflicht Schiedsrichter ausbilden zu lassen. Die Gebühr für die Teilnahme an einer Regelbesprechung und der Schiedsrichterprüfung beträgt € 5,00.

Die Zahlungspflicht obliegt den Vereinen.

Weiteres regelt die Schiedsrichterordnung des HPBV in Ihrer jeweils gültigen Version.


8. Außenstände

Mit jeder Mahnung zur Beibringung von Außenständen wird eine Mahngebühr von € 25,00 fällig. Entsprechend wird bei Rücklastschriften verfahren, wobei die berechneten Bankgebühren ebenfalls dem Verursacher weiterbelastet werden.


9. Bußgelder

Verhängte Bußgelder werden nach Ablauf der Einspruchsfrist per Bankeinzug von dem entsprechenden Verein eingezogen.


10. Einladungen durch den HPBV

Einladungen des HPBV an Vorstands-/Ausschussmitglieder oder Spieler zu:

a)      Schulungen/Lehrgängen

b)      Qualifikationsspielen

c)      Länderspielen

d)      sonstigen überregionalen Spielen

e)      sonstigen Veranstaltungen

bedürfen der Bestätigung der Eingeladenen innerhalb von 14 Tagen. Erfolgt keine Bestätigung, so erlischt die Teilnahmeberechtigung. Eine Kostenübernahme behält sich der HPBV im Einzelfall vor.

Erfolgt trotz Bestätigung keine Teilnahme und dem HPBV und / oder den damit verbundenen weiteren Teilnehmern entstehen hierdurch Kosten, so werden die Kosten des

a)      HPBV

b)      Angereisten

den Vereinen der Nichtangereisten in Rechnung gestellt.


11. Sitzungen

Folgende Sitzungen im Bereich des HPBV sind als „Pflichtsitzungen" für jeden Verein teilnahmepflichtig:

1.      Delegiertenversammlung

2.      Gesamtvorstandssitzung

3.      Sportwartetagung

4.      Landesjugendtag

Bei Bedarf kann jede andere Sitzung im Bereich des HPBV durch Präsidiumsbeschluss zur Pflichtsitzung erklärt werden. Nichtteilnahme an einer Pflichtsitzung wird mit einer Geldbuße von € 50,00 belegt.

Entschuldigungen zur Nicht-Teilnahme sind nicht möglich.


12. Meldeschlüsse

1. Der Meldeschluss für Veranstaltungen wird jeweils vom Präsidium oder den jeweiligen Ressortleitern festgelegt.

Für Nachmeldungen wird Bearbeitungsgebühr erhoben:

a)      bei Mannschaftswettbewerben € 15,00

b)      bei Einzelwettbewerben € 7,50

c)      sonstige € 7,50

Die Veranstaltungsleitung wird die Nachmeldungen an die Geschäftsstelle des HPBV weitergeben. Der jeweilige Betrag wird dann binnen 14 Tagen vom Vereinskonto eingezogen.

2. Bei Überschreitung des Meldeschlusses der Mannschaftsmeldung zur jeweiligen neuen Saison (31.07. eines Kalenderjahres) wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,00 erhoben. Dieser Betrag wird dann binnen 14 Tagen vom Vereinskonto eingezogen.


Diese Geschäftsordnung ersetzt alle vorangegangenen Geschäftsordnungen und tritt ab dem 01.02.2010 in Kraft.


Weiterstadt, 01. Februar 2010
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 10. Juni 2011 )
 
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