Liebe Sportfreunde, liebe Sportfreundinnen,
angesichts der sich im Zuge der Auswirkungen der Corona-Pandemie aktuell stetig verändernden Rahmenbedingungen in den Landkreisen und Städten, hat sich der HPBV mit den Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs befasst.
Um eine vollständige Aussetzung des Hessischen Sportbetriebes abzuwenden, gelten mit sofortiger Wirkung nachfolgende Regelungen:
1. Spielbegegnungen oder Turniere, die an einem Ort stattfinden, für den eine Corona-bedingte Einschränkung bezüglich des Sportbetriebes gilt, werden in Abstimmung zwischen dem zuständigen HPBV-Sportwart und den beteiligten Mannschaften verlegt.
2. Für den restlichen Spielbetrieb gilt, dass gegebenenfalls nicht einsatzfähige Sportler gemäß der Ersatzspielerregelung ersetzt werden.
3. Wenn Mannschaften trotz Ausschöpfung der Ersatzspielerregelung nicht antreten können, gilt Ziffer 1.
4. Wird eine Spielstätte durch Ordnungsbehörden aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie geschlossen, gilt Ziffer 1.
Aufgrund der bestehenden Situation sei darauf hingewiesen, dass wegen des permanent bestehenden Risikos von kurzfristig auftretenden Veränderungen die Vereine gebeten werden, besondere Umsicht walten zu lassen.
Die vorstehenden Regelungen gelten, um selbst unter erschwerten Bedingungen einen Handlungsrahmen zur Durchführung des Sportbetriebes zu geben. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurden nach bestem derzeitigem Wissen verfasst.
Bitte achtet aufeinander und tut alles dafür, dass wir den Sportbetrieb nicht einschränken oder gar einstellen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Spielmann Matthias Huwer
- Vizepräsident-Sport - - Präsident -